Willkommen in Rabenstein!  

Dem "Ort im Grünen" am Stadtrand von Chemnitz

Burg & Schloss

Tuschezeichnung von Adrian Zingg 1770
Sagenhaftes Totenstein Felsendome Kulturpalast Tierpark Gesch. Eisenbahn Oberrabenst. Persönlichk.
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Impressum

Burg-Rabenstein-Grundmauern

Grundriss der ursprünglichen Burganlage nach den Grabungen von 1958

Urkunde-Geschichte-Rabensteins

Die Urkunde über den Verkauf der Herrschaft Rabenstein an Albert von Leisnig 1336.

Weißgretenhäuschen-am-Schützenberg

Das Weisgretenhäuschen am Schützenberg um 1620

Grabplatten-von-Carlowitz

Die Grabplatten des Georg von Carlowitz (gest.1619) und seiner Frau Anna (gest. 1626) in der St- Georg Kirche zu Rabenstein.

Fresken-Burg-Rabenstein

Die Fresken aus dem 17.Jh im Burgsaal 2005/06 umfassend restauriert.

Burg-Rabenstein-um1820

Burg und Schlosspark nach dessen Fertigstellung unter Georg Ludwig von Welck, um 1820.

Burg-Rabenstein-1845

Die Burg Rabenstein 1845 vom Glanz des Schlossparks ist nicht mehr viel zu sehen. Mittlerweile war William Eduard Kraft Eigentümer von Schloss Oberrabenstein und scheinbar nicht das selbe Interesse am Park wie die Fam. von Welck.

Gutsbezirk-Oberrabenstein

Das Rittergut Oberrabenstein und das Dorf “Rabensteiner Gasse” später Oberrabenstein.

Rittergut-Oberrabenstein

Das Rittergut Oberrabenstein neben der Burg um 1850.

Burg-Rabenstein-Jahrhundertwende

Burg und Schlosspark um die Jahrhundertwende. mit dem von Paul Herfurth neu gestalten Park.

Burg-um1900

Burg mit bereits unter Kraft umgebautem Turm um 1910. Am unteren Bildrand ist der hintere Burgteich zu sehen welcher leider nicht wieder angelegt wurde.

Schloss-Oberrabenstein

Das um 1776 als Herrenhaus des Rittergutes zu Oberrabenstein erbaute Schloss Rabenstein. Hier um die Jahrhundertwende.

Wetterfahne

Die Wetterfahne der alten Turmhaube.

Weises-Haus

Das “Weiße Haus” im Schlosspark welches schon von Baronin Caroline erwähnt wurde soll noch bis 1950 gestanden haben.. Die Grundmauern sind noch heute zwischen einigen Büschen am Fuße des Schützenberges zu finden.

Schloss-Rabenstein

Schloss Oberrabenstein um 1900.

Schlossbrauerei-Rabenstein

Schlossbrauerei Oberrabenstein nach 1882 denn das Sudhaus steht schon an der Stelle der ehm. Schlossmühle. Das Braurecht ruhte wahrscheinlich schon seit der Gründung auf der Herrschaft Rabenstein. Seit Georg von Carlowitz befindet sich die Brauerei am Fuße des Hoppberges.

1910-Brauereigarten

Biergarten der Schlossbrauerei um die Jahrhundertwende, ein beliebtes Ausflugsziel.

Schloss-Schmiede

Schloss - Schmiede 1920 mit dem letzten Schmied Eduard Fiedler. Die Schmiede stand an der Stelle des jetzigen Wappensteins an der Oberfrohnaer Str.

Schmiede-Schäferei-Schafteich

Blick über den Schafteich zur Schlossschmiede und der Schäferei auf dem Hoppberg.

Grundmauern-1950

Freigelegte Grundmauern von Torhaus und Burgmauer während der Grabungen 1958.

Eisbruecke-Rabenstein-1920

Bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde das Eis des Schafteichs über die Eisbrücke in die Eiskeller der Schloss - Brauerei transportiert.

Burg-1980

Die Burg in den 1980er Jahren.

Rittersaal-Burg-Rabenstein

Der Rittersaal im Palas der Burg Rabenstein

Westfuegel-Burg-Rabenstein

Die Reste des Westflügels der Burg welcher wahr- scheinlich beim Burgbrand nach 1455 zerstört wurde.

Burg-Rabenstein-2012

Die Burg mit “Disneyland” Anstrich der Moderne.

Geschichte von Burg - & Schloss Rabenstein

Unbekannte Ursprünge

Die Rabensteiner Burganlage umwehen bis heute die Geheimnisse Ihrer Herkunft. Zwar weiß man recht gut über die späteren Jahrhunderte bescheid, jedoch liegen die Wurzeln der Burg im Halbdunkel der Geschichte verborgen. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, ob die Rabensteiner Burg als reiner Sitz einer Herrschaft oder als „Strassenwarte“ begründet wurde. Die Burgen der Erstbesiedlung waren meist Holzburgen, was einen frühen archäologischen Nachweis erschwert. Durch Funde ist belegt das vor rund 1000Jahren slawische Stämme in unserm Gebiet siedelten, vielleicht mussten sich die ersten germanischen Siedler mit einer Befestigungsanlage schützen? Somit ist auch über den oder die Erstbesitzer der Burg nichts bekannt.        (Ursprungssage?)

Erste Erwähnung

Die heute noch in Teilen erhaltene Burg wurde wahrscheinlich um 1170 von Hugo von Wartha, dem Erbauer der Waldenburg und Ahnherrn  des Geschlechts der Waldenburger, erbaut. Eine urkundliche Sicherung dieser Tatsache liegt jedoch nicht vor, da die erste Erwähnung Rabensteins in einer Urkunde vom 21.September 1301 zu finden ist. Dort ist ein " Cunradus de Rabenstein " verzeichnet.

Eine weitere Urkunde ist im Staatsarchiv Dresden ( Kopial 1303, fol. 17 v -18 v ) vom Oktober 1303 über den Verkauf von Rabenstein an Albert von Leisnig durch Markgraf Wilhelm vorhanden.

Die Burg bestand ursprünglich aus einer Unter- und einer Oberburg, wobei diese die ältere ist. Heute sind nur der Burgfried und der zweigeschossige Ostflügel davon erhalten. Die Anlage war einst von einem Wassergraben umgeben. Am Graben befand sich eine etwa 1,50m starke Ringmauer. Im Süden befanden sich wohl noch einige Gebäude sowie das Torhaus. Die Oberburg wurde auf einem Bergsporn errichtet. Sie bestand neben dem ehemals freistehenden Burgfried aus zwei Wohnflügeln. Der Bergfried ist der älteste Teil der Burg und dürfte noch aus der Frühzeit stammen, wobei früher der Eingang deutlich höher lag. 

Die erste größere Besiedlung des Gebietes erfolgte 1200 umfasst ein kleines,  abgerundetes Gebiet mit den mit den Dörfern Kändler, Löbenhain, Röhrsdorf, Stein, Rottluff, Grüna, Mittelbach, Reichenbrand, Siegmar und Höckericht, die auch in späteren Gerichtsakten in Prozessen wegen der Fron  auftreten. Im Osten an dieses Gebiet schloss sich die Klosterherrschaft Chemnitz mit den Dörfern Altchemnitz, Gablenz,  Altendorf, Kappel, Schönau, Stelzendorf, Neukirchen, Adorf und Klaffenbach an.

 Die Tatsache, das zur Klosterzeit die  rabensteinischen Dörfer für das Klostervorwerk Frondienste leisten mussten, und umgegehrt die Klosterdörfer zu Diensten für die Herrschaft Rabenstein herangezogen wurden, führte Anfang des 17. Jh. zu langwierigen  Rechtsstreitigkeiten, wie weiter unten noch dargestellt wird.

Wie andere  Herrschaftsgebiete an der Mulde ( Waldenburg, Glauchau, Mildenstein) war sicher auch Rabenstein Reichslehen, was auch Ludwig der Bayer in einer Urkunde von1336 behauptet, und ihr Gründer und erster Besitzer  Reichsministeriale. Wahrscheinlich gehörte er dem Geschlecht der Waldenburger an, wofür jedoch kein schlüssiger Beweiß zu führen ist. Vielmehr deutet manches darauf hin, dass die Waldenburger es erst zu Ende des 13. /  Anfang des 14. Jh. durch Erbschaft oder Kauf erworben haben.

 Im Jahre 1375 erkauften Abt von Donyn und der  Konvent des Klosters die Herrschaft Rabenstein von Johann von Waldenburg und seinen Söhnen ab, vor allem, um in den Besitz, an den Zehnten und die Zinsen der genannten Herrschaftsdörfer zu gelangen. Besonders war man an  der Gewinnung der Vogtei interessiert, da die Vögte vielfach ihre Stellung zum eigenen Vorteil und Schaden der Klöster missbrauchten.

Die Burg wird nun meist als " Haus " oder Schloss Rabenstein bezeichnet. Bald danach, im Jahre 1386 kommt es infolge dieses Verkaufens zu einem bösen und  unerquicklichen Streit, der in die Geschichte als " Rabensteiner Fehde " eingegangen ist. Der päpstliche Auditor führt an, dass einige " Söhne der Bosheit  ", nämlich Ritter  Heinrich von Witzleben, Jahn und Tellin von Schönfeld, Renz von Wachau, Heinrich, Franz und Caspar Kündiger und einige Brüder aus Zwickau und Öderan sich zusammengetan, die Burg mit bewaffneter Hand betreten und die mit  ihren Besitzungen dem Kloster geraubt hätten. Schließlich habe aber Albert von Leisnig, Burggraf von Rochsburg mit seinem Sohne Albert und mit Heinrich von Leisnig, genannt der " Blinde Heinrich ", die Burg  besetzt und zu den begangenen Übeln noch weitere hinzugefügt, indem er den Bauern in den Dörfern und sonstigen Dienstpflichtigen bei Todesstrafe verboten habe, Zinsen und Zehnten an das Kloster zu zahlen, wodurch dieses  in größte Not geraten sei.

Über die komplizierten rechtlichen Hintergründe des Streites berichtet Dr. Josef Müller in  seinem ausgezeichneten Buch " Zur Geschichte der Burg und Herrschaft Rabenstein " auf Seite 29 - 33 sehr genau.

Es soll hier nur soviel ausgeführt werden, dass Kaiser Ludwig der Bayer in der Urkunde von 1336 die Herrschaften Waldenburg und Rabenstein, für den Fall des kinderlosen  Absterbens ihres Inhabers, dem Markgrafen Friedrich, dem Vater vom späteren Markgrafen Wilhelm, als Lehen in Aussicht stellte. Wilhelm hatte Burggraf Albrecht von Leisnig Rabenstein pfandweiße überlassen. Er betrachtete  es offenbar als Erblehen, so dass er durch den Verkauf der Waldenburger an Abt Heinrich von Donyn, der sicher ohne die Einwilligung von Markgraf Wilhelm und Burggraf Albrecht erfolgte ( die Waldenburger bezeichneten  Rabenstein nachdrücklich als ihr Eigentum, das sie urkundlich zu Lehen hätten), verärgert war und es zum gewaltsamen Vorgehen des Leisnigers gegen das Kloster kam.

Auf Grund des vom Pabst ausgesprochenen Interdiktes werden schließlich Burg und Herrschaft im Januar 1390 von Markgraf Wilhelm, dem Kloster zurückgegeben. Schließlich  bestätigt Markgraf Albrecht in der Urkunde von 1396 dem Kloster den Besitz Rabenstein als ein " recht eygen ... in all der masse ... als eygen recht ist ", d.h. er verzichtet auf die Lehensansprüche.

Unter Abt Otwin Schindelbach ( 1404 - 1425 ) kam es zur zweiten Rabensteiner Fehde, offenbar ausgelöst durch den  Versuch Otwins, sich vom Kaiser Sigismund auf dem Konzil zu Konstanz eine Bestätigungsurkunde über den Besitz Rabensteins ausstellen zu lassen, die er auch erhielt ( 14. April 1415). Der Abt wurde auf dem Schloss  Rabenstein überfallen und dort 10 Tage festgehalten.

Schäden an der Burg sind bei dem Überfall nicht entstanden. Der  Brand der Burg hatte später stattgefunden, da Abt Kaspar von Meckau ( 1455 - 1483) in einem Schreiben aus dem Jahre 1483 Burg Rabenstein für seinen Alterssitz erbittet. Er führt darin auf, dass er mehr als 400 Schock (  ca. 24000 Groschen ) auf die Wiederherstellung des Schlosses verwendet habe, so dass das Brandunglück nach 1455 erfolgt sein muss.

Die wiederaufgebauten Teile dürften die Fachwerkaufbauten der Unterburg sein, wie sie auf der Zeichnung Zings von 1774 zu sehen sind. Nicht aufgebaut wurde der Palas, der  wahrscheinlich erst unter den Carlowitz wieder hergestellt wurde.

Die letzten beiden Äbte, Heinrich von Schleinitz und  Hilarius von Rehberg hatten kein Interesse mehr an der engen Burg, sondern verlegten ihren Wohnsitz in den gegen Ende des 15. Jh. erbauten stattlichen Abtsbau neben der Klosterkirche.

1546 wurde die Klosterherrschaft dem Territorium des Staates der Wettiner einverleibt.

Mit dem Beginn der Neuzeit nach der Reformation geht der Feudalismus zu Ende und wird vom Frühkapitalismus abgelöst. Das Lebensrecht als Ordnungsprinzip des Staats  verschwindet, wo es erhalten bleibt, wird es zur leeren Form. Es geschieht die Ausbildung eines Systems von Einzelstaaten innerhalb des Reiches und die Umbildung von Lehensstaaten in Territorialstaaten mit einem  zentralisierten Beamtenapparat.

In Sachsen verbesserte Herzog Georg die Einteilung seiner Länder, grenzte Kreise  und Ämter ab. Über die Ämter setzte er einen Amtmann, dem für die Finanzverwaltung ein Schösser beigegeben war.

Im  Verlauf der Zeit erhielt der juristisch gebildete Schösser immer mehr Befugnisse, während der Amtmann zur bloßen Aufsichtsperson herabsank.

Die Funktionen des Amtes waren vor allem: Einnahme von Einkünften, Handhabung der Justitz und Ausübung der Polizei. Die bevorrechteten Stände des Adels und der Hohen  Geistlichkeit hatten für ihre Gebiete eine Reihe von staatlichen Hoheitsrechten behalten, so die Patrimonal - Gerichtsbarkeit, oft die höhere Gerichtsbarkeit, das Recht, Frondienste zu fordern, nicht selten auch die  Einnahme von Zinsen und Zehnten, während sie selbst von Steuern befreit waren, bzw. nur bei besonderen Anlässen einen zwischen ihrer Standesvertretung und dem Landesherren ausgehandelten Beitrag leisteten, Donativ oder  Präsentgeld genannt.  

Die bildeten als Vertreter der Städte zusammen mit den Bürgermeister als "  Landstädte " oder " Landtage " die den Landesherren beratende Versammlung.

Neben einer beachtlichen  Förderung des Bürgertums, das bis in die höchsten Verwaltungsstellen eindringen konnte, gingen auch Bestrebungen zu einem gewissen Schutz des Bauerntums einher, durch die Anlage von Amtserbbüchern, in denen die Angaben  um die von den Bauern zu leistenden Frondienste und andere Dienste verzeichnet waren, und durch Übertragung der Gerichtsbarkeit, wo es nur ging, an die Ämter, schließlich auch durch Einsetzung des Oberhofgerichts als  Berufungsinstanz. Der niedrige Adel hatte infolge der militärischen-technischen Entwicklung ( Entwicklung der Feuerwaffen, Einführung der Söldnerheere) stark an Wert für den Landesherren verloren. Die Kurfürsten und  ihre Berater hatten die Bedeutung des Bürger- und Bauerntums unter den veränderten wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen wohl erkannt und wussten die Steuerleistungen und die Wehrkraft dieser Stände durchaus zu  schätzen. ( Nach J. Müller )

In Rabenstein spielt bald in die Verhältnisse die hohe Politik hinein. Die Rüstungen Kurfürst Moritz 1552 gegen den Kaiser, dann gegen die Türken und im Mai 1553 gegen den Sachsen bedrohenden Markgrafen Albrecht von Brandenburg kosteten Geld, so dass der Kurfürst gezwungen war, bei  einem reichen Augsburger Kaufmann, George Oesterreicher eine Anleihe von 40000 Gulden gegen 10 % Zinsen aufzunehmen, die im Juni 1553 sogar auf 80000 Gulden erhöhte wurde.Zinsen aufzunehmen, die im Juni 1553 sogar auf 80.000 Gulden erhöht wurde. Oesterreicher wurde dafür der Amtmann der Ämter Chemnitz und Rabenstein, deren Einnahmen ihm zufielen. Im Vertrag wird jedoch ausdrücklich vermerkt, dass die Abgaben und Froen nicht erhöht werden dürfen. Nachdem 1559 die Leihsumme an Oesterreicher zurückgezahlt ist, wird wieder ein Amtsschösser des Kurfürsten, Wenzel Ostwald (Ußwald) eingesetzt. Die Burg Rabenstein wird von Kurfürst August zwischen 1555 und 1579 als Jagdlager benutzt. 1587 – 93 pachtet Landrichter Bartell Otto Schloss und Vorwerk, und von 1612 bis 1618 Rudolf von Schwetzingen.

Nach Ablaufen des Pachtvertrages mit Rudolf von Schwetzingen meldet sich ein Käufer für das Schloss und Vorwerk: Georg von Carlowitz, der eine besondere Rolle in der Geschichte Rabensteins spielte.

Sein Vater, Ritter Jost von Carlowitz, Besitzer von Klein – Karsdorf bei Dresden, war als Forst- und Jägermeister nach Stein gekommen. 1576 erhält sein Sohn Georg von Carlowitz das Amt. Da seine Bitte 1586 das Dorf Börnichen bei Dippoldiswalde, das er von seinem Vater ererbt hat, zum Tausch gegen Stein anzubieten, vom Kurfürsten Christian I. (1586 – 91) abgeschlagen wird, drängt er sich in das Dorf Stein ein und kauft Bauerngüter auf.

Blaschke schreibt in einem Aufsatz über das Bauernleben: „Es fing oft damit an, dass ein Angehöriger des Grundadels auf einem Bauerngut ansässig wurde, andere Güter dazu erwarb und später dieses nur in wirtschaftlicher Hinsicht existierende Rittergut auch verfassungsmäßig zu einem solchen wurde, indem es die Gerichtsbarkeit, Frondienste und Abgaben der Bauern aus einem Teil der Herrschaft erhielt.“

1610 wird ein Lehnsbrief für Georg von Carlowitz ausgestellt, in dem seine Güter nicht nur im Mannesstamme weitervererbbar seien, sondern auch als Weiberlehen existierten. Carlowitz hatte zwei Söhne und vier Töchter. Nachdem es Georg von Carlowitz gelungen ist, das Dorf Stein in seine Hände zu bekommen, kauft sein Sohn Hans Georg von Carlowitz am 2.Januar 1619, 6 Wochen vor dem Tode des alten Georg, Schloss, Vorwerk und Schäferei Rabenstein für 14000 Gulden von Kurfürst Johann Georg ab. Damit ist die Entstehung des Rittergutes vollzogen.

Bald, 1620 ergeben sich Zwistigkeiten, obgleich bei den Käuferverhandlungen die Frondienste ausdrücklich bestätigt wurden. Zur Schäferei Rabenstein waren zur Klosterzeit die Blankenauer Wiesen geschlagen worden. Um die Ufer gegen das Wasser der Chemnitz zu befestigen, wollte Hans Georg Wasserfichten pflanzen lassen und forderte dazu Frondienste vom Amt Chemnitz (ehemalige Klosterherrschaft). Die Bauern verweigerten die Fron, da der „Herr Oberforstmeister“ (Hans Georg“ die Dörfer Reichenbrand, Grüna, Mittelbach, Wüstenbrand, Kändler Löwenhain, Pleißa und die Rabensteiner Gasse (Oberrabenstein) zur Verfügung habe. Sie müssten nur das Schlossvorwerk allein befronen. Hans Georg Carlowitz beklagte sich beim Kurfürsten. Der Amtsschösser muß vor den Bauern das Erbbuch, in dem die Frondienste verzeichnet sind, aufschlagen, wo diese Arbeiten nicht gefordert werden. Er rechtfertigt sich vor dem Kurfürsten, dass er somit den Bauern die Arbeiten nicht hätte auferlegen können, fordert aber, wenn diese der Kurfürst befehle,  dass die rabensteinischen Dörfer hinwiederum auch für das Kloster (Amt Chemnitz) fronen müssten.

Die Antwort des Kurfürsten vom 12. Mai 1620 lautete „Der Schösser möge sorgen, dass dem Oberforstmeister Hans Georg Carlowitz die Frondienste nach Anweisung des Buchstabens zu leisten sind, dem Amte aber an schuldigen Diensten nichts entzogen und er ferner nicht „molestriert“ werden möge.

Aber es sollte schlimmer kommen. 1622 beginnt Hans Georg von Carlowitz die Baulichkeiten des oberen Gutes (Rittergut Oberrabenstein) auszubauen und fordert dafür die Frondienste nicht nur der Rabensteiner Dörfer, sondern auch der ehemaligen Klosterdörfer Altchemnitz, Gablenz, Altendorf, Kappel, Schönau, Stelzendorf, Neukirchen, Adorf und Klaffenbach, die schon die Handdienste auf den Blankenauer Wiesen verweigert haben. Da sich die Kosterdörfer wiederum weigern, wendet sich Hans Georg von Carlowitz, da er beim Amtsschösser Hans Arnold keine Hilfe erwartet, erneut an den Kurfürsten. Am 19. Oktober 1622 werden durch kurfürstlichen Befehl der Amtshauptmann zu Zwickau und der Amtsschösser zu Augustusburg und Zwickau beauftragt, in dem Streit zu entscheiden. Nach Anhörung beider Parteien wird am 18. Februar 1623 dahin entschieden, dass nicht nur die rabensteinischen Dörfer Reichenbrand, Grüna, Mittelbach, Wüstenbrand, Kändler, Löwenhain, Peißa und die rabensteiner Gasse Hand- und Baudienste dem Vorwerk zu leisten hätten, sondern dass „nach altem Herkommen und vorigen Gebrauch auch die Untertanen des Amtes Chemnitz, wie sie zum Schloss Chemnitz zu fronen schuldig, also auch beharrlich und ohne Unterschied die Fronen und Dienste zum Vorwerk Rabenstein bebührlichermaßen und zu Genüge verrichten sollten.“(Staatsarchiv Dresden Rep. XLVIII, Chemnitz Nr.2a, Loc. 37 873)

Bei Verweigerung der Dienste werden den Bauern Geldstrafen auferlegt. Die Bauern beugen sich zunächst diesem Beschluss. Als aber von Carlowitz Baufuhren außerhalb des Amtes von ihnen fordert, wenden sie sich an den Leipziger Advokaten Jonas Hülbeck und reichen Klage beim Oberhofgericht Leipzig gegen Georg Carlowitz ein. Das Oberhofgericht setzt den 24. Februar 1624 als Termin fest, jedoch können Bauern und Amtsschösser infolge „ungestümer Wasserflut und hernach ausgeworfenen großen Schnee“ ihn in Leipzig nicht wahrnehmen. Zum 1. März 1624 wird ein neuer Termin festgesetzt, zu dem die Bauern einige Abgesandte schicken. Hof- und Kammerrat Döring erkennt die Forderungen des Rittergutsbesitzers „an und verpflichtet die Bauern zur Leistung der Dienste.

Die anwesenden Bauern bleiben „der Unmöglichkeit halber“ bei ihrer Weigerung. Der Hofrat gibt ihnen eine Bedenkzeit von 8 Tagen. Amtsschösser Arnold berichtet am 10. März an Döring, die Frauen hätten wiederum die Leistung der Fuhren abgelehnt und Geldstrafen ihnen aufzuerlegen sei zwecklos, da er schon die Amtsgelder nicht voll einziehen könne. Schließlich werden 126 Bauern am 5. Mai 1624 in der Landsknechtsstube, dem runden Turm und in den Pferdeställen des Schlosses Chemnitz eingesperrt. Nun geht ein scharfer kurfürstlicher Befehl an den Amtsschösser, die Bauern sollen nicht eher aus dem Gefängnis entlassen werden, bis sie der Übernahme der Baufuhren zustimmen. Daraufhin kommt es am 24. Mai 1624 zu einem Übereinkommen, in dem die Bauern nachgeben, und die Aufteilung der Ziegel- und Brettfuhren auf die einzelnen Dörfer vorgenommen wird.

J. Müller schreibt darüber: „Fast zwei Jahre hat Carlowitz um sein angemaßtes Recht gerungen, fast zwei Jahre haben die Bauern gegen eine ihnen auferlegte Neuerung angekämpft. Trotzdem Amtsbuch, Unterstützung durch den Amtsschösser, Klage beim Oberhofgericht hat der adlige Rittergutsbesitzer dank seiner engen Beziehungen zum Hofe gesiegt, wenn auch der Kurfürst entgegen dem Drängen des Carlowitz es vermied, offen in das Gerichtsverfahren einzugreifen. Das Charakterbild Hans Georgs von Carlowitz erscheint nicht im besten Lichte. Rücksichtslos und gewalttätig, besitz- und geldgierig tritt er uns entgegen.

Vielleicht lebt die Erinnerung an ihn weiter in der Sage vom geizigen letzten Carlowitz. Amtsschösser Hans Arnold, der sich im ganzen doch sehr tapfer für die Bauern einsetzte, hat noch im gleichen Jahre sein Amt niedergelegt.“

Nach Beendigung des Bauvorhabens schließt Carlowitz mit den Bauern einen Vergleich, wonach die Baudienste mit Geld abzugelten sind, vermutlich, weil die Bauern in der Leistung der Dienste lässig waren.

Bei den Bauarbeiten muss es sich um umfangreiche Erneuerungsarbeiten an der Burg gehandelt haben, die wahrscheinlich zu Wohnzwecken benutzt wurde. Was Carlowitz bewogen haben muss, die kleine Burg mit den engen Räumen wieder aufzubauen, ist schwer zu sagen. Entweder war es Geltungsbedürfnis oder er suchte Schutz vor durchziehenden Horden des 30-jährigen Krieges. Am 22 Februar 1643 ist H.G.v. Carlowitz in Oberrabenstein gestorben. Sein Nachfolger ist sein Sohn Georg Wolf (I.) von Carlowitz, der versucht, für die Verwüstungen und Schäden des 30- jährigen Krieges auf Kosten der Bauern sich schadlos zu halten. Hans Carl von Carlowitz

Am 14.12.1645 wird auf Oberrabenstein Johann „Hannß“ Carl von Carlowitz, geboren. Der spätere Oberberghauptmann gilt als Schöpfer des Begriffes der Nachhaltigkeit, mit welchem er in seinem Werk “Sylvicultura oeconomica” den verantwortungsvollen Umgang mit dem Forst anmahnt. Da heute Nachhaltigkeit im Umgang mit den Ressourcen der Erde wichtiger den je erscheint, ist Hans von Carlowitz wohl einer wenn nicht der bedeutendste Sohn Rabensteins.

Unter Johann Georg von Carlowitz. 1675 kommt es in einem Teilungsprozess zur Teilung der Güter unter die Söhne Georg Wolfs (I.) Johann Georg behielt Oberrabenstein, während Niederrabenstein, der 1645 geborene Georg Wolf (II.) erhält. Nach dem Tode von Johann Georg Wolf (II.) erhält. Nach dem Tode von Johann Georg von Carlowitz 1680 übernimmt 1686 Christoph Rudolph von Carlowitz als kurfürstlich sächsischer Oberforst- und Wildmeister Oberrabenstein. (gest. 1723)

Danach übernimmt Georg Heinrich von Carlowitz Oberrabenstein und schließlich der letzte Carlowitz 1740 Carl Rudolph von Carlowitz, der Oberrabenstein 1774 an den Bürgerlichen Johann Georg Siegert verkauft.

Siegert, bereits 65 Jahre alt, gedachte Oberrabenstein seinem einzigen ihm erhalten gebliebenen Kinde, seiner Tochter Rahel, die mit dem Kreisamtmann zu Meißen, Carl Wolfgang Maximilian Welck, erheiratet war, zu schenken.

In das Jahr 1774 fällt auch die Zeichnung des Dresdner Prospektmalers Adrian Zinng.

1776 soll das Herrenhaus im Stiele eines Barockschlösschen, durch Johann Georg Siegert, das jedoch archivarisch erst 1798 in einem Pachtvertrag erwähnt wird, erbaut.

Gegen Ende des Jh. dürfte das Wohnhaus der Schäferei entstanden sein. Es ist ein schönes Beispiel ländlicher Architektur mit seinem Mansardedach und dem achteckigen Türmchen.

Nach dem Tode von Johann Georg Siegert 1783 erbt seine Tochter Rahel Amalie Welck das Rittergut Oberrabenstein. Sie überließ es ihrem Gatten zum Nennwert von 50.000 Pl. (Gulden) Dieser war inzwischen Hofrat in Dresden geworden und musste sich, wie es damals üblich war, den Adelstitel erkaufen.

Er hielt sich nur vorübergehend in Oberrabenstein auf und verpachtete das Rittergut, immer noch auf den Grundlagen, die beim Kauf des Gutes 1619 gelegt wurden. Sein Sohn, Georg Ludwig von Welck, übernahm nach dem Tode von Hofrad Welck 1809 Oberrabenstein. Als preußischer Offizier muß er 1807 nach dem Frieden von Tilsit den Militärdienst quittieren. Er trat heimlich dem Siebeneicherner Kreis um Dietrich von Miltitz bei, der den Kampf gegen die Herrschaft Napoleons führte und die Lostrennung Sachsens vom Reinbund anstrebte. Welck heiratete 1817 die junge Adelheid von Schönberg und widmete sich ganz seinem Gute. Er ließ die Burg „im alten Ritterst-yl“ wieder auffrischen.

Unter ihm entstanden auch die Parkanlagen. 1821 besuchte ihn dort sein Freund, der Dichter und Freiheitskämpfer Baron de la Motte – Fouque, der Dichter der Undine. Seine Gattin Caroline lieferte eine reizvolle Schilderung des Parks:

„ Wir kamen einen kleinen Abhang hinunter, durch ein grünes Laubtor über eine Brücke, mitten in ein märchenhaftes Traumbild hinein. Von beiden Seiten schließen hohe Berge die schmale Schlucht ein. Rechts dem Einfahrenden hebt sich auf felsigem Gestein eine wohlerhaltene Burg. Dunkler Efeu umrankt Fels und Gemäuer, riesige Schwarztannen wölben ihre Äste unterhalb ineinander. Ihren Stämmen leuchten im Halbkreis dichte Büsche blühender Hortensien, frischer Rasen füllt die Mitte, Blumenstücke laufen umher, den ehemaligen Burgzwinger fasst eine Reihe von Malven, Georginen und andere Staudengewächse ein, die ihre Blütenkelche in dem länglichen Teich zunächst der Durchfahrt spiegeln. Links an dieser ragt ein dunkles Waltgebirge empor, an dessen Fuße sich ein offener Pavillon über Rasenstufen erhebt. Blumengeländer führen hinauf, weiße Steinsitze bieten den Vorübergehenden Ruhe und sanfte Kühlung. Fern herüber hört man das Rauschen eines Wasserfalls, den der vorragende Fels verdeckt.“

In den Jahren 1832 / 33 werden in Sachsen Gesetze zur Agrarreform erlassen, die den Feudalismus endgültig zugunsten einer bürgerlichen Gesellschaft ablösen sollten. Die Bauern konnten sich von dem Frondienst beim Gutsherren loskaufen, dem mit diesem Geld die Möglichkeit gegeben war, sich auf die moderne Produktionsform umzustellen, eigene Zugtiere und neue Maschinen zu kaufen.

Im Jahre 1838 verkaufte Georg Ludwig von Welck sein Rittergut Oberrabenstein an William Eduard Kraft. Er ließ 1880 die verfallene Turmhaube des Bergfriedes abtragen und durch eine Plattform mit Zinnenkranz ersetzen.

Unter Kraft wird auch 1855 die Patrimonielgerichtsbarkeit durch Bezirksgerichte ersetzt.

Nach Krafts Tod 1878 übernahm seine Witwe das Gut und ließ es durch Pächter verwalten. Ihre Erben verkauften es 1900 an einen Kammerherren von Ried, von dem es 1903 der Fabrikbesitzer Matthee Paul Herfurt erwarb. Er baute das Schloss um und ließ gleichzeitig den Wintergarten errichten. Obgleich dieser sich auch um die Erhaltung der Burg, welche bereits 1923 unter Denkmalschutz gestellt wurde, bemühte, musste sie in dem Kriegesjahr 1942 wegen Baufälligkeit geschlossen werden. . Matthee Herfurth wohnte bis zur Vertreibung im Mai 1945 im Schloss Rabenstein

Im Juli 1945 wurde das Rittergut (Burg und Schloss) unter sowjetrussische Verwaltung gestellt. Im Jahre 1946 brennt die große Feldscheune völlig nieder. Das Schloss wurde 1948 Altersheim. 1947 werden die Ländereien des ehem. Rittergutes verstaatlicht.

Umfangreiche Restaurierungsarbeiten an der Burg 1958, so bekommt sie u.a. den alten Turmhelm zurück, führen zur Wiedereröffnung der Burg als Heimatmuseum. Gleichzeitig wurden Grabungen zur Freilegung der Grundmauern der Unterburg durchgeführt.

1971 wird im oberen Teil des Schlossparkes der Campingplatz, und die Wurzelschänke (Geschichte von den Zitronen in kleinen Schweinen) errichtet

Auf Grund nicht zumutbarer baulicher Bedingungen erfolgte die Schließung des Altersheimes im Jahre 1980.

1981 Das Schloss wurde in die UNO-Denkmalsschutzliste aufgenommen.

Das VEB Kombinat Textima Karl-Marx-Stadt erwarb das Haus 1982 und rekonstruierte es bis 1989. Das Schloss wurde das Repräsentationsobjekt und Gästehaus des „DDR Vorzeigebetriebes“ Textima.

Auch an der Burg werden in den 80er Jahren weitere Restaurierungsarbeiten durchgeführt.

Nach der Liquidation der Textima AG 1996, übernahm das Haus die Treuhand TLG Berlin. Verwaltung durch die Montan Wohnungsgesellschaft mbH. Das Haus wurde als Garni-Hotel Gästehaus Rabenstein weiter bewirtschaftet.

2000 kauft der Landesverband Sachsen der „Lebenshilfe e.V.“ das Barockschloss von der Treuhand TLG. Bis 2001 baut der Verein das Haus zu einem Integrationshotel und betreibt es fortan als Hotel, Tagungs- und Bildungsstätte. Die zum Teil behinderten Mitarbeiter leisteten eine hervorragende Arbeit und das Hotel Schloss Rabenstein hatte einen guten Ruf.
Doch leider führte, vor allem Missmanagement beim Trägerverein „Lebenshilfe e.V.“ Zur Schließung des Hauses am 30. Dezember 2007. Was einer guten, hoch motivierten Belegschaft (mit und ohne Behinderung) die Arbeitsplätze kostete.

Die wahrscheinlich aus dem 17.Jh stammenden Wandmalereien in der Burg werden 2005/06 umfassend restauriert.

Ende des Jahres 2008 stimmte der Stadtrat Chemnitz dem Verkauf des Schlosses Rabenstein an den Bildungsträger und Tochterunternehmen der Stadt „Fortbildungszentrum Chemnitz gGmbH, kurz FBZ“ zu. Im Mai 2009 wurde dieser Verkauf abgeschlossen und Hans – Werner – Grießl, Geschäftsführer der „g Gmbh FBZ“ neuer Schlossherr auf Oberrabenstein. Das Schloss Rabenstein sollte wieder als Hotel- und Tagungszentrum betrieben werden. Doch vorher hat das FBZ umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt, welche sich allerdings langwieriger als geplant gestalten. Doch am 20.01.2012 war es endlich soweit, in Anwesenheit von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig eröffnete das Schloss Rabenstein als vier Sterne Hotel seine Tore.